Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von www.irengleirscher.com – Irene Gleirscher Prozessbegleitung/Facilitation – Systemische Beratung – Lernen & Entwicklung
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem/der Auftraggeber:in und Irene Gleirscher (nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsverhältnisse, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende AGB von Auftraggebenden sind ungültig, es sei denn, sie werden von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang der Beratung wird jeweils vertraglich im Einzelfall vereinbart.
2.2 Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Leistungen ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin; es entsteht kein direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und Auftraggebenden.
2.3 Auftraggebende verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit sowie drei Jahre danach keine geschäftlichen Beziehungen zu Personen oder Gesellschaften aufzubauen, die von der Auftragnehmerin zur Vertragserfüllung beigezogen wurden.
3. Aufklärungspflicht / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der/die Auftraggeber:in sorgt für geeignete Rahmenbedingungen zur Durchführung der Beratung, der Prozessbegleitung.
3.2 Er/Sie informiert die Auftragnehmerin über vorhergehende und laufende Beratungen.
3.3 Der/die Auftraggeber:in stellt alle relevanten Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung – auch ohne Aufforderung.
3.4 Mitarbeiter:innen und ggf. ein Betriebsrat werden vorab über die Beratung informiert.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Insbesondere wird darauf geachtet, keine Angebote zur Anstellung oder Auftragsübernahme an beauftragte Dritte zu richten.
5. Berichterstattung
5.1 Die Auftragnehmerin informiert regelmäßig über den Fortschritt der Arbeiten.
5.2 Der Schlussbericht wird innerhalb von zwei bis vier Wochen nach Projektabschluss übergeben.
5.3 Die Auftragnehmerin ist in ihrer Arbeit weisungsfrei und nicht an Ort oder Zeit gebunden.
6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei Irene Gleirscher. Die Nutzung der Werke ist nur im Rahmen des Vertrages zulässig.
6.2 Eine unbefugte Nutzung berechtigt die Auftragnehmerin zur Vertragsauflösung sowie zur Geltendmachung weiterer Ansprüche.
7. Gewährleistung
7.1 Die Auftragnehmerin ist zur Mängelbehebung im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet.
7.2 Ansprüche erlöschen sechs Monate nach Erbringung der jeweiligen Leistung.
8. Haftung / Schadenersatz
8.1 Für Schäden (ausgenommen Personenschäden) haftet die Auftragnehmerin nur bei grobem Verschulden.
8.2 Schadenersatzansprüche müssen binnen sechs Monaten nach Kenntnis, spätestens aber drei Jahre nach Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der/die Auftraggeber:in trägt die Beweislast.
8.4 Gewährleistungs- oder Haftungsansprüche gegen Dritte werden an den/die Auftraggeber:in abgetreten.
9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 Die Auftragnehmerin wahrt Stillschweigen über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
9.2 Dies gilt auch für Inhalte des Werkes und Informationen über Klient:innen.
9.3 Hilfspersonen unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht.
9.4 Die Geheimhaltungspflicht bleibt unbegrenzt bestehen.
9.5 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen des Vertrags und unter Einhaltung aller datenschutzrechtlichen Vorgaben.
10. Honorar
10.1 Die Auftragnehmerin erhält ein Honorar laut Vereinbarung. Zwischenabrechnungen sind zulässig.
10.2 Die Rechnung enthält alle gesetzlich erforderlichen Angaben.
10.3 Spesen und Auslagen werden zusätzlich verrechnet.
10.4 Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung aus Gründen, die vom/von der Auftraggeber:in zu vertreten sind, bleibt das volle Honorar abzüglich pauschalierter Aufwendungen (30 %) geschuldet.
10.5 Bei Zahlungsverzug kann die Auftragnehmerin Leistungen aussetzen.
11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 Der/die Auftraggeber:in erklärt sich mit dem Erhalt elektronischer Rechnungen einverstanden.
12. Vertragsdauer
12.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit Abschluss des Projekts und Rechnungslegung.
12.2 Eine sofortige Kündigung aus wichtigem Grund ist für beide Seiten jederzeit möglich. Wichtige Gründe sind z. B.:
• Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
• Zahlungsverzug nach Insolvenzverfahren
• begründete Zweifel an der Bonität
13. Schlussbestimmungen
13.1 Beide Parteien bestätigen die Richtigkeit aller Vertragsangaben und verpflichten sich zu wechselseitiger Information bei Änderungen.
13.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
13.3 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Unternehmenssitz von Irene Gleirscher Prozessbegleitung – Systemische Beratung – Learning & Development in Tirol.
Mediationsklausel
(1) Bei Streitigkeiten verpflichten sich beide Parteien, vor Einleitung rechtlicher Schritte eine/n eingetragene/n Wirtschaftsmediator:in aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Erst nach einem Monat erfolgloser Mediation dürfen gerichtliche Schritte unternommen werden.
(2) Vorprozessuale Kosten, insbesondere Rechtsberatungskosten im Rahmen der Mediation, können im Streitfall geltend gemacht werden.
Impressum
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info@irenegleirscher.com
Tel.:+43 699 110 83 580
UID: ATU81713503
Unternehmensgegenstand:
Unternehmensberatung einschließlich der Unternehmensorganisation (GISA: 37750800)
Mitgliedgliedschaften:
Mitglied der WKÖ, WKÖ Tirol
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Kontakt
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Philippine-Welser-Str. 25/3
6020 Innsbruck
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